Indonesien wird im Jahr 2026 neue Vorschriften für den Rückstand von Hafenladungen umsetzen

Jan 12, 2026

Das indonesische Finanzministerium legt in seiner am 31. Dezember 2025 unterzeichneten Verordnung Nr. . 92 von 2025 fest, dass importierte Waren, die länger als 30 Tage an temporären Hafenlagerpunkten ohne Zollanmeldung, Freigabegenehmigung oder unter Verstoß gegen Import-/Exportbeschränkungen (z. B. fehlende SNI-Zertifizierung) gelagert werden, vom Zoll als „unkontrollierte Waren“ (BTD) eingestuft werden und Ende März 2026 offiziell in Kraft treten.

 

Zu den Kerninhalten der neuen Verordnung gehören: Als BTD gekennzeichnete Waren werden zwangsweise in ein vom Zoll überwachtes Lager verbracht, wobei ab dem Datum der Übergabe Lagergebühren erhoben werden; Der Eigentümer hat eine 60-tägige „Abhilfefrist“, in der er die Formalitäten erledigen muss (z. B. die Einreichung von Dokumenten, die Zahlung von Zöllen und die Lösung von Compliance-Problemen). Für Waren, die innerhalb dieser Frist nicht verarbeitet werden, gibt es drei mögliche Entsorgungsmethoden: Verbotene oder eingeschränkte Waren werden direkt vom Staat beschlagnahmt; konforme Güter mit wirtschaftlichem Wert werden öffentlich versteigert; Waren ohne wirtschaftlichen Wert oder solche, die sich verschlechtert haben, werden vernichtet, wobei der Eigentümer die Verluste trägt.

 

Auswirkungen auf Händler und entsprechende Empfehlungen: Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, Probleme mit der Überlastung der Häfen anzugehen, aber die Frachteigentümer werden mit doppeltem Kostendruck (Strafzahlungen bei verspäteter Zahlung und Lagergebühren) und erhöhten Schwierigkeiten bei der Zollabfertigung konfrontiert sein. Um Risiken zu mindern, wird empfohlen, die „30-Tage-Zollabfertigung“ als festes Ziel festzulegen, alle erforderlichen Zollabfertigungsdokumente im Voraus vorzubereiten (z. B. SNI-Zertifizierung), eng mit Spediteuren zusammenzuarbeiten, um den Frachtstatus zu überwachen, und vorhandene Bestände zu überprüfen, um eine BTD-Zertifizierung zu vermeiden.

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